Asylrecht in Deutschland, Übersicht
Nach Art. 16a Grundgesetz haben politisch Verfolgte in der Bundesrepublik Deutschland einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte. Wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und einem Anerkennungsverfahren unterziehen.
Verfahren
Ein Asylantrag ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. der zuständigen Erstaufnahmeeinrichtung (Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (HEAE), Meisenbornweg 27, 35398 Gießen) zu stellen. Bis über den Antrag abschließend entschieden ist, wird der Antragsteller einer Gemeinde in Deutschland zugewiesen, die während dieser Zeit auch die Aufenthaltsgestattung jeweils verlängert.
Aufenthalt- und Wohnsitzbeschränkung
Der Wohnsitz ist entweder auf die Stadt oder den Landkreis Kassel beschränkt. Der Aufenthalt ist in den ersten 3 Monaten auf den Bereich des Landes Hessen beschränkt. Sie können jedoch eine Erlaubnis zum Verlassen beantragen (Verlassenserlaubnis).
Nach 3 Monaten fällt die räumliche Beschränkung in der Regel weg. Die Beschränkung des Wohnsitzes bleibt bestehen.
Erwerbstätigkeit
Eine Erwerbstätigkeit darf im laufenden Verfahren nur nach Erteilung einer Genehmigung durch die Ausländerbehörde aufgenommen werden, wenn sich der Asylsuchende seit 3 Monaten im Bundesgebiet aufhält und die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
Eine Beratung, ob Ihr im Ausland erworbener Berufsabschluss oder Ihr im Ausland erworbenes Diplom in Deutschland anerkannt sind bzw. wie Sie eine Anerkennung erreichen können, erhalten Sie beim Caritasverband Nordhessen-Kassel e.V. (Telefon: 0561-7004139).
Sicherstellung des Lebensunterhaltes
Inhaber einer Aufenthaltsgestattung können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen.
Kontakt zur Stadt Kassel
Wo finden Sie uns?
Institution: | Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel |
Anschrift: | Kurt-Schumacher Straße 29 34117 Kassel |
E-Mail: | zuwanderung@kassel.de |
Öffnungszeiten?
Für diese Dienstleistung bieten wir Ihnen Termine an. Einen Termin können Sie unter der einheitlichen Behördennummer 115 oder dem Servicetelefon 787-787 vereinbaren. Daneben können Sie auch während der offenen Sprechzeiten zu uns kommen.
Terminsprechzeiten
Dienstag: | 8.30 – 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 14.00 – 17.30 Uhr |
Freitag: | 8.30 – 12.30 Uhr |
Offene Sprechzeit
Montag: | 8.30 – 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 – 12.30 Uhr |
Kontakt
Einheitliche Behördenrufnummer: 115
oder Servicetelefon: 0561-787-787
Montag bis Freitag: | 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Samstag: | 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
Weitere Informationen unter:
http://www.serviceportal-kassel.de/cms05/dienstleistungen/038190/index.html