Informations from the City of Kassel (in German)

Asylrecht in Deutschland, Übersicht

Nach Art. 16a Grundgesetz haben politisch Verfolgte in der Bundesrepublik Deutschland einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte. Wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und einem Anerkennungsverfahren unterziehen.

Verfahren

Ein Asylantrag ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. der zuständigen Erstaufnahmeeinrichtung (Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (HEAE), Meisenbornweg 27, 35398 Gießen) zu stellen. Bis über den Antrag abschließend entschieden ist, wird der Antragsteller einer Gemeinde in Deutschland zugewiesen, die während dieser Zeit auch die Aufenthaltsgestattung jeweils verlängert.

Aufenthalt- und Wohnsitzbeschränkung

Der Wohnsitz ist entweder auf die Stadt oder den Landkreis Kassel beschränkt. Der Aufenthalt ist in den ersten 3 Monaten auf den Bereich des Landes Hessen beschränkt. Sie können jedoch eine Erlaubnis zum Verlassen beantragen (Verlassenserlaubnis).

Nach 3 Monaten fällt die räumliche Beschränkung in der Regel weg. Die Beschränkung des Wohnsitzes bleibt bestehen.

Erwerbstätigkeit

Eine Erwerbstätigkeit darf im laufenden Verfahren nur nach Erteilung einer Genehmigung durch die Ausländerbehörde aufgenommen werden, wenn sich der Asylsuchende seit 3 Monaten im Bundesgebiet aufhält und die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.

Eine Beratung, ob Ihr im Ausland erworbener Berufsabschluss oder Ihr im Ausland erworbenes Diplom in Deutschland anerkannt sind bzw. wie Sie eine Anerkennung erreichen können, erhalten Sie beim Caritasverband Nordhessen-Kassel e.V. (Telefon: 0561-7004139).

Sicherstellung des Lebensunterhaltes

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen.

Kontakt zur Stadt Kassel

Wo finden Sie uns?

Institution: Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Anschrift: Kurt-Schumacher Straße 29 34117 Kassel
E-Mail: zuwanderung@kassel.de

Öffnungszeiten?

Für diese Dienstleistung bieten wir Ihnen Termine an. Einen Termin können Sie unter der einheitlichen Behördennummer 115 oder dem Servicetelefon 787-787 vereinbaren. Daneben können Sie auch während der offenen Sprechzeiten zu uns kommen.

Terminsprechzeiten

Dienstag: 8.30 – 12.30 Uhr
Mittwoch: 14.00 – 17.30 Uhr
Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr

Offene Sprechzeit

Montag: 8.30 – 12.30 Uhr
Donnerstag: 8.30 – 12.30 Uhr

Kontakt

Einheitliche Behördenrufnummer: 115
oder Servicetelefon: 0561-787-787

Montag bis Freitag: 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Weitere Informationen unter:
http://www.serviceportal-kassel.de/cms05/dienstleistungen/038190/index.html